Entladungs-Lampen
Können kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgebracht werden.
Möglichst in der Originalverpackung unzerbrochen zurückbringen.
Entladungslampen (Leuchtstofflampfen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natrium-dampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall.
Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.
Veranstalter/Adresse
2572 Sutz-Lattrigen (BE)