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Neuigkeiten
4. Apr. 2025, 09:08 Uhr

Publikation der 2. öffentlichen Auflage «Teilrevision der Ortsplanung – Zonenplan Gewässerraum» aufgrund des Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 Abs. 3 BauG i.V.m. Art. 122 Abs. 7 BauV

Publikation der 2. öffentlichen Auflage «Teilrevision der Ortsplanung – Zo-nenplan Gewässerraum» aufgrund des Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 Abs. 3 BauG i.V.m. Art. 122 Abs. 7 BauV

Bereinigung der Schraffur des Gewässerraums im Bereich des Hafens im Zonenplan Gewäs-serraum aufgrund uneindeutiger Lesbarkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Der Gemeinderat von Sutz-Lattrigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Bereinigung der Schraffur im Bereich des Hafens im Zonenplan Gewässerraum aufgrund der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung zur 2. öffentlichen Aufla-ge. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV vorzunehmen.

Die Akte liegt während 30 Tagen, vom 11. April 2025 bis 12. Mai 2025, in der Gemeindever-waltung Sutz-Lattrigen öffentlich auf. Der Auflageplan zur 2. öffentlichen Auflage aufgrund der Genehmigung kann auch im Internet unter www.sutz-lattrigen.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die vorliegende Änderung innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet eingereicht werden.

Sutz-Lattrigen, 31. März 2025
Gemeinderat Sutz-Lattrigen

Aenderung Zonenplan Gewässerraum

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