Sperrgut / Holz
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht.
Sperrgut, gestrichenes oder behandeltes Holz kann auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
60Lt Sack = 1 Vignette
110Lt Sack = 2 Vignetten
250Lt Kleinsperrgut max. 100x50x50cm, max. 18 kg = 2 Vignetten
Sperrgutvignetten (1 Bogen à 5 Vignetten für CHF 8.00) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Veranstalter/Adresse
2572 Sutz-Lattrigen (BE)