Kehricht
Brennbare nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Tiernahungsbeutel, Glühbirnen, usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.
Der Hauskehricht ist gebührenpflichtig. Er ist in offiziellen Gebührensäcken von 17 und 35Lt oder mit Sperrgutvignetten versehen, in handüblichen 60 und 110Lt Säcken zu höchstens 20 kg Gewicht pro Sack bereitzustellen.
Veranstalter/Adresse
2572 Sutz-Lattrigen (BE)