Grüngut
Als Grüngut gelten organische oder pflanzliche Gartenabfälle, Laub, Baum- und Heckenschnitt, Rüst-,Gemüse- und Obstabfälle, Eierschalen.
Abfälle aus Küche und Garten sollten möglichst vor Ort kompostiert werden. Wo dies nicht möglich ist, ist das Grüngut in gebührenpflichtigen Grüncontainern oder gebündelt mit Grünabfuhrvignetten versehen, bereitzustellen.
Veranstalter/Adresse
2572 Sutz-Lattrigen (BE)